Nachweispflichtige Tarifmerkmale

Für einige tarifrelevante Merkmale sind Nachweise erforderlich!

Für folgende tarifrelevante Merkmale müssen Sie uns Nachweise zusenden

Die Kombination von folgenden tarifrelevanten Merkmalen ist möglich: 

 CO₂-Emissionsklasse

EURO-Emissionsklasse

Nachweispflicht 

 CO₂-Emissionsklasse 5

  • emissionsfrei

Ja

 CO₂-Emissionsklasse 2 - 4

  • EURO VI

Ja

 CO₂-Emissionsklasse 1

  • EURO VI
  • EURO V und EEV
  • EURO IV

Ja

 CO₂-Emissionsklasse 1

  • EURO I bis III

Nein

Mit dem CO₂-Emissionsklassen-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die CO₂-Emissionsklasse für Ihr Fahrzeug vorab ermitteln und die notwendigen Nachweisdokumente hochladen. 

Erläuterungen zur Nachweispflicht

Nachweispflicht

Bestimmte tarifrelevante Merkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse) müssen uns durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Keine Nachweispflicht besteht für die CO₂-Emissionsklasse 1 und EURO-Emissionsklassen III, II und I. Diese werden ohnehin der jeweils höchsten Tarifgruppe zugeordnet. 

Nachweisfrist

Übermitteln Sie die Nachweise vorab an die ASFINAG oder innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe eines nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle.
Die GO-Vertriebsstelle prüft keine Nachweisdokumente. 

Welche Dokumente sind für den Nachweis erforderlich?

Bitte schicken Sie uns in jedem Fall (in Kopie):

  • Zulassungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs

Sollten die tarifrelevanten Merkmale nicht eindeutig aus der Zulassungsbescheinigung hervorgehen, senden Sie uns bitte zusätzliche Nachweisdokumente. Dazu zählen insbesondere:

  • Customer Information File (CIF)*
  • Certificate of Conformity (CoC)
  • CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug
  • Conformity of Production (CoP) 

* Das Customer Information File (CIF) ist seit 2019 beim Kauf des Fahrzeugs in den Fahrzeugunterlagen enthalten. Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, können Sie das CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller/Vertragshändler anfordern. 

So können Sie uns die Nachweisdokumente übermitteln

Senden Sie uns bei der elektronischen Übermittlung die Nachweisdokumente in den Formaten PDF, JPG oder TIF. Andere Formate werden von uns nicht verarbeitet und der Nachweis gilt als nicht erbracht!

Sobald die nachweispflichtigen Tarifmerkmale von uns bestätigt wurden, können Sie die aktuelle Fahrzeugdeklaration im SelfCare-Portal oder über folgende Abfrage herunterladen oder an der GO-Vertriebsstelle ausdrucken lassen. Sofern uns zum Kennzeichen eine E-Mail-Adresse bekannt ist, bestätigen wir Ihnen die Tarifmerkmale auch per E-Mail.

Periodenbezogener Nachweis im SelfCare-Portal

Sie haben Ihr Kfz-Kennzeichen als Probefahrt- und Überstellungskennzeichen zum GO-Mautsystem angemeldet? Dann gilt folgende Regelung zum Nachweis der nachweispflichtigen Tarifmerkmale:

  • Übermitteln Sie uns die Nachweisdokumente für die tarifrelevanten Merkmale von Kraftfahrzeugen mit Probefahrt- und Überstellungskennzeichen zusammen mit dem Antragsformular immer im Nachhinein periodenbezogen: Für Überstellungsfahrten zwischen 1. und 15. eines Monats bis zum Monatsende, für Fahrten zwischen 16. und Monatsende bis zum 15. des Folgemonats. Die erforderlichen Nachweisdokumente für die periodenbezogene Nachweiserbringung müssen im SelfCare-Portal hochgeladen werden.
    Nach Prüfung der Anmeldung durch die ASFINAG werden im Falle eines positiven Prüfergebnisses die bekanntgegebenen Kfz-Kennzeichen als Überstellungskennzeichen im Mautsystem hinterlegt und Sie werden schriftlich in Kenntnis gesetzt. 

  • Aus den Nachweisdokumenten muss eindeutig hervorgehen, mit welchem Fahrzeug Sie in welchem Zeitraum das mautpflichtige österreichische Straßennetz benutzt haben und welche nachweispflichtigen Tarifmerkmale dem genutzten Fahrzeug zuzuordnen sind.

    Wenn das Fahrzeug noch nie zum Verkehr zugelassen wurde, ist eine Zuordnung nur zur CO₂-Emissionsklasse 1 möglich, da das Datum der erstmaligen Zulassung ausschlaggebend ist.
    Wurde das Fahrzeug bereits zugelassen, ist zusätzlich zu den oben genannten Nachweisdokumenten auch der alte Zulassungsschein mit dem Datum der erstmaligen Zulassung erforderlich. 
    Sind die verlangte CO₂-Emissionsklasse und EURO-Emissionsklasse den jeweils höchsten Tarifgruppen zugeordnet, so ist eine Nachweiserbringung nicht erforderlich.

Für Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen besteht folgende Regelung:

Sind die CO₂-Emissionsklasse und EURO-Emissionsklasse bei den Kraftfahrzeugen unterschiedlich, ist jene CO2-Emissionsklasse und jene EURO-Emissionsklasse an der GO-Vertriebsstelle zu hinterlegen, für die der höhere Mauttarif festgesetzt ist.
Auch hier müssen Sie die Nachweisdokumente für alle dem Wechselkennzeichen zugewiesenen Kraftfahrzeuge der ASFINAG zur Prüfung vorlegen. 

Bei fehlenden und unvollständigen Nachweisen

Nachweisdokumente müssen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Bekanntgabe des nachweispflichtigen Tarifmerkmals an einer GO-Vertriebsstelle bei der ASFINAG einlangen. 

  • Wenn Sie die tarifrelevanten Merkmale nicht fristgerecht und mit den erforderlichen Dokumenten nachweisen, so wird das Kraftfahrzeug der jeweils höchsten Tarifgruppe zugeordnet (CO2-Emissionsklasse 1 und EURO-Emissionsklasse 0 bis III).

  • Werden die nachweispflichtigen Tarifmerkmale durch die übermittelten Nachweisdokumente nur teilweise nachgewiesen, wird das nachgewiesene Tarifmerkmal im Mautsystem gespeichert und das noch nicht nachgewiesene Tarifmerkmal auf CO₂-Emissionsklasse 1 oder EURO-Emissionsklasse I zurückgesetzt und somit der höchsten Tarifgruppe zugeordnet.

    Zum Beispiel: Sie geben die CO₂-Emissionsklasse 2 und EURO-Emissionsklasse VI an der GO-Vertriebstelle bekannt. Sie weisen die EURO-Emissionsklasse VI nach, aber die CO₂-Emissionsklasse 2 nicht. Nach Ablauf der Nachweisfrist erfolgt automatisch die Rücksetzung auf die CO₂-Emissionsklasse 1. 

Die tarifrelevanten Merkmale (CO₂-Emissionsklasse, EURO-Emissionsklasse) werden zentral im Mautsystem der ASFINAG gespeichert. Ein Aufsuchen einer GO-Vertriebsstelle, um die auf der GO-Box hinterlegte Emissionsklasse zu korrigieren, ist nicht erforderlich.

Die aktuelle Fahrzeugdeklaration können Sie jederzeit im SelfCare-Portal oder über folgende Abfrage nach Identifizierung mit der persönlichen Identifikationsnummer (PAN) und Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID) herunterladen. Die jeweils letztgültige Fahrzeugdeklaration erhalten Sie weiterhin auch an der GO-Vertriebsstelle.

Die ASFINAG fordert Sie andernfalls für nicht oder nur teilweise entrichtete Maut zur Zahlung einer Ersatzmaut auf, entweder schriftlich oder durch die Mautaufsicht.