Tipps zur GO-Maut

  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Fahrt über die Mautpflicht in Österreich sowie über Handhabung und Funktion der GO-Box.
  • Vergessen Sie nicht: Die Mautpflicht gilt, sobald Sie auf das mautpflichtige Straßennetz auffahren! An den Auffahrten sind Hinweisschilder zur Mautpflicht angebracht.
  • Nehmen Sie die Möglichkeit zur Nachzahlung der Maut wahr (GO-Maut nachzahlen):
    • innerhalb von 5 Stunden und 100 Kilometern an einer GO-Vertriebsstelle.
    • innerhalb von 96 Stunden telefonisch beim ASFINAG Service Center oder online im SelfCare-Portal (bei Verwendung einer zu niedrig eingestellten Achsanzahl/Kategorie oder bei falsch gespeicherten nachweispflichtigen Tarifmerkmalen).
  • Im Fall der Fälle: Begleichen Sie Ersatzmauten fristgerecht und ordnungsgemäß. So vermeiden Sie die Einleitung von kostspieligen Verwaltungsstrafverfahren. Bei Verwaltungsstrafen kontaktiert Sie die für Ihren Fall zuständige Behörde. Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Verwaltungsstrafverfahren immer an die zuständige Behörde.
  • Wenden Sie sich bei Unklarheiten an das ASFINAG Service Center – telefonisch rund um die Uhr erreichbar unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder +43 1 955 1266.

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Reklamationen zu Ersatzmautforderungen werden gewissenhaft geprüft. Die Zahlungsfrist bleibt jedoch auch bei einer Reklamation unverändert bestehen.

Mautkontrolle

Service- und Kontrollmanagement, Mautaufsicht, Enforcement Center

Wir kontrollieren die Einhaltung der Mautpflicht.

Automatische Kontrolle

Die automatische Kontrolle erfolgt durch Kontrollkameras, die über den Straßen angebracht sind, oder durch portable Kontrolleinrichtungen, die regelmäßig versetzt werden. Sie überwachen die korrekte Mautentrichtung, ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.

Ergeben sich bei der automatischen Kontrolle Verdachtsmomente, wird ein Bild des betreffenden Fahrzeugs in die Kontrollzentrale der ASFINAG (Enforcement Center) übermittelt und geprüft. Ergibt die Prüfung, dass die Maut korrekt entrichtet wurde, wird das Bildmaterial verworfen. Wurde die Maut jedoch nicht korrekt entrichtet, wird die Mautaufsicht informiert oder die Person, die als Zulassungsbesitzer eingetragen ist, schriftlich zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert.

Kontrolle durch Mautaufsicht 

Die Kontrolle übernimmt die Mautaufsicht: Sie kontrolliert die Einhaltung der Mautpflicht an Verkehrskontrollplätzen sowie auf Parkplätzen, aber auch im fließenden Verkehr. Die Mautaufsicht arbeitet eng mit dem Enforcement Center zusammen.

Unsere Mautaufsicht

Unterwegs für mehr Sicherheit

Die Mitarbeiter:innen der Mautaufsicht der ASFINAG (Service- und Kontrollmanagement) sind Organe der öffentlichen Aufsicht. Sie werden in Bildungszentren der Sicherheitsexekutive ausgebildet (Polizei) und von den Bezirksverwaltungsbehörden vereidigt. Sie haben Dienstausweise, die sie auf Verlangen vorzeigen.

Rund 100 Personen sind österreichweit als Mautaufsicht unterwegs. Sie kontrollieren die Maut und stehen zusätzlich beratend, helfend und informierend zur Seite (Erste Hilfe, Unfall- und Stauabsicherung, Nachzahlung Maut, Auskunft etc.).

Befugnisse der Mautaufsicht

Die Mitarbeiter:innen der Mautaufsicht dürfen

  • Kraftfahrzeuglenker:innen durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen anhalten (z. B. durch Blaulicht, Anhaltekelle, Leuchtschrift am Heck des Kontrollfahrzeugs);
  • die Identität des:der Lenker:in und des:der Zulassungsbesitzer:in feststellen;
  • das Fahrzeug, das Fahrzeuggerät (GO-Box) oder die Anbringung der Vignette, den Fahrtenschreiber, den Wegstreckenmesser und das EG-Kontrollgerät überprüfen;
  • Ersatzmaut verlangen und entgegennehmen;
  • Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen an der Weiterfahrt hindern (z. B. Radklammern, Abnahme von Fahrzeugpapieren);
  • Maßnahmen zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens setzen und für Behörden eine vorläufige Sicherheitsleistung entgegennehmen.