Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

Wer die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, muss Ersatzmaut zahlen. Wer auch die Ersatzmaut nicht bezahlt, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 300 und 3.000 Euro.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie

    • die Maut ordnungsgemäß entrichten.
    • nicht oder nur teilweise entrichtete Maut nachzahlen.
    • die Ersatzmaut frist- und ordnungsgemäß bezahlen.

Begleichen Sie die Ersatzmaut unmittelbar nach mündlicher Aufforderung durch die Mautaufsicht vor Ort. Bei einer schriftlichen Aufforderung beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Geben Sie bitte bei der Überweisung die korrekte Identifikationsnummer an. Diese finden Sie auf der Ersatzmautforderung. Mit der vollständigen und fristgerechten Bezahlung der Ersatzmaut vermeiden Sie eine Anzeige und das Verwaltungsstrafverfahren.

Bei Verwaltungsstrafen kontaktiert Sie die für Ihren Fall zuständige Behörde. Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Verwaltungsstrafverfahren immer an die zuständige Behörde.

Höhe der Ersatzmaut

Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach dem Grund der Beanstandung und beträgt beispielsweise

  • 240 Euro, wenn die nachweispflichtigen Tarifmerkmale nicht frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen wurden;
  • 240 Euro, wenn die Maut nicht entrichtet wurde (z. B. zu wenig Pre-Pay-Guthaben, fehlende Abbuchungen bei falsch angebrachter GO-Box);
  • 120 Euro, wenn die Maut nur teilweise entrichtet wurde (z. B. zu geringe Achsanzahl eingestellt);
  • 120 Euro, wenn das Kfz-Kennzeichen oder die mitgeführte GO-Box nicht mit den im System gespeicherten Daten übereinstimmen (Fahrzeugdeklaration).