Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen Ihnen SelfCare-Portal und GO-Vertriebsstellen von 09.11.2024, 16:00 Uhr bis 10.11.2024, 14:00 Uhr nicht zur Verfügung.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse)
Die Benutzung der österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen und Streckenmaut-Abschnitten ist mautpflichtig. Die Bemautung wird durch die Mautordnung geregelt.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Fahrt über die Mautpflicht in Österreich sowie über Handhabung und Funktion der GO-Box.
Mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) müssen Sie fahrleistungsabhängige Maut entrichten. Wir nennen Sie GO-Maut oder auch "Lkw-Maut".
Alle Infos dazu und das SelfCare-Portal finden Sie auf dieser Website.
Mit einem ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen tzGm müssen Sie zeitabhängige Maut entrichten, auch "Pkw-Maut" genannt (Vignette und Streckenmaut).
Dazu finden Sie alle Infos im ASFINAG-Mautshop.
Sie benötigen ein technisch geeignetes Fahrzeuggerät
Das GO-Mautsystem funktioniert mit Mikrowellentechnologie (DSRC – Dedicated Short Range Communication). Um GO-Maut bezahlen zu können, benötigen Sie ein Fahrzeuggerät (OBU – On-Board-Unit), das für diese Technologie geeignet ist. Ein solches Gerät erhalten Sie an unseren GO-Vertriebsstellen: die GO-Box.
Auch möglich: Nutzen Sie die Toll-Collect-OBU oder Ihr emotach-Fahrzeuggerät.
Mautpflichtige Strecken
GO-Maut zahlen Sie auf dem gesamten mautpflichtigen Streckennetz in Österreich – auf Autobahnen, Schnellstraßen und Streckenmaut-Abschnitten.
Das Streckennetz ist in viele kleine Mautabschnitte unterteilt. So zahlen Sie GO-Maut nur für die Strecke, die Sie tatsächlich fahren (fahrleistungsabhängige Maut).
Wie hoch die Kosten für einen Abschnitt sind, sehen Sie am besten bei den Tarifen, im Mautkalkulator oder im Mautkalkulator light.
Tarifrelevante Merkmale
Die Höhe der Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm hängt ab von:
Nachweispflichtige Tarifmerkmale und Mitwirkungspflicht
Achten Sie besonders darauf, dass Sie uns bestimmte tarifrelevante Merkmale nachweisen müssen. Dazu haben Sie nach der Anmeldung zum GO-Mautsystem oder nach Änderung von tarifrelevanten Merkmalen 30 Tage Zeit.
Alle Infos zu nachweispflichtigen Tarifmerkmalen finden Sie hier.
Achten Sie besonders auch auf folgende Punkte: