Technisch zulässige Gesamtmasse

Ab 1. Dezember 2023 ist nicht mehr das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) für die Mautpflicht ausschlaggebend.
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht. Dazu wird eine GO-Box oder ein anderes für die GO-Maut in Österreich freigeschaltetes Fahrzeuggerät benötigt.

Folgende Übergangsregelung gilt für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (hzG) bis einschließlich 3,5 Tonnen, die bisher die zeitabhängige Pkw-Maut (Vignette und Streckenmaut) entrichten mussten: 

Prüfen Sie die Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung im Feld F.1 und holen Sie sich gegebenenfalls eine GO-Box oder ein anderes für die GO-Maut in Österreich freigeschaltetes Fahrzeuggerät.