Nachweispflichtige Tarifmerkmale

Für einige tarifrelevante Merkmale sind Nachweise erforderlich!

Für folgende tarifrelevante Merkmale müssen Sie uns Nachweise zusenden:

  • EURO-Emissionsklasse EURO IV, EURO V, EEV, EURO VI
  • Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
  • reiner Elektroantrieb

Erläuterungen zur Nachweispflicht

Nachweispflicht

Bestimmte tarifrelevante Merkmale (Antriebsart, EURO-Emissionsklasse) müssen uns grundsätzlich durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Keine Nachweispflicht besteht für die EURO-Emissionsklassen I, II und III.

Nachweisfrist

Nachweise zu tarifrelevanten Merkmalen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Speichern auf der GO-Box bei uns einlangen.

Nachweisdokumente

Bitte schicken Sie uns in jedem Fall eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs! Sollten aus der Zulassungsbescheinigung die tarifrelevanten Merkmale nicht hervorgehen, reichen Sie bitte zusätzliche Nachweisdokumente ein.

Dazu zählen insbesondere (in Kopie):

  • CoP-Dokument (Conformity of Production)
  • CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug (kurz CEMT-Nachweis)
  • CoC-Dokument (Certificate of Conformity)
So können Sie uns die Nachweisdokumente übermitteln
  • E-Mail: euroclass@asfinag.at
  • Upload im SelfCare-Portal
  • Fax: +43 50 108-912 913
  • Post:
    ASFINAG Maut Service GmbH
    ASFINAG Service Center / EURO-Emissionsklassen
    Alpenstraße 99
    5020 Salzburg
    ÖSTERREICH

Worauf Sie beim Nachweis achten sollten

  • Die tarifrelevanten Merkmale Ihres Fahrzeugs müssen an der GO-Vertriebsstelle auf der GO-Box gespeichert werden – zusammen mit allen anderen notwendigen Daten wie Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugart, Mindestachsanzahl etc.
  • Sie müssen der ASFINAG Nachweise vorlegen, die die tarifrelevanten Merkmale Ihres Fahrzeugs belegen.
  • Die tarifrelevanten Merkmale gelten erst als bestätigt, wenn Sie von uns eine schriftliche Bestätigung erhalten haben!
  • Bei der elektronischen Übermittlung müssen Sie uns die Nachweisdokumente in den Formaten PDF, JPG oder TIF senden. Andere Formate werden von uns nicht verarbeitet und der Nachweis gilt als nicht erbracht!

Nachweis bei Probefahrt- und Überstellungskennzeichen

Periodenbezogener Nachweis im SelfCare-Portal

Sie haben Ihr Kfz-Kennzeichen als Probefahrt- und Überstellungskennzeichen zum GO-Mautsystem angemeldet? Dann gilt folgende Regelung zum Nachweis der tarifrelevanten Merkmale:

  • Sie müssen die nachweispflichtigen Tarifmerkmale jener Kraftfahrzeuge, an die Sie das Probefahrt- und Überstellungskennzeichen anbringen, im Nachhinein periodenbezogen nachweisen: für Fahrten zwischen 1. und 15. eines Monats bis zum Monatsende, für Fahrten zwischen 16. und Monatsende bis zum 15. des Folgemonats.
  • Die Nachweise müssen im SelfCare-Portal hochgeladen werden.

Welche Nachweise sind bei Probefahrt- und Überstellungskennzeichen erforderlich?

  • Zulassungsbescheinigung des Kennzeichens (alle Seiten)
  • CoP-Dokument (Conformity of Production)
  • CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug
  • CoC-Dokument (Certificate of Conformity)

Aus den Nachweisdokumenten muss eindeutig hervorgehen,

  1. mit welchem Fahrzeug Sie in welchem Zeitraum das mautpflichtige österreichische Straßennetz benutzt haben.
  2. welche nachweispflichtigen Tarifmerkmale dem genutzten Fahrzeug zuzuordnen sind.