GO-Box zurückgeben oder tauschen
GO-Box zurückgeben
Sie benötigen Ihre GO-Box nicht mehr?
Die GO-Box ist ein Leihgerät. Wir bitten Sie daher, uns die GO-Box zurückzugeben, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Besuchen Sie hierfür entweder eine GO-Vertriebsstelle oder schicken Sie die GO-Box per Post an:
ASFINAG Maut Service GmbH
OBU-Retouren
Rosenbach 130
9183 Rosenbach
Österreich
Lassen Sie die GO-Box sperren, bevor Sie sie versenden, um unnötige Mautabbuchungen zu vermeiden. Kontaktieren Sie hierfür das ASFINAG Service Center und geben Sie Ihre PAN (Personal Account Number) bekannt. Diese finden Sie auf der Fahrzeugdeklaration und auf jedem Vertriebsstellenbeleg.
Für die Rücksendung der GO-Box können Sie auch das vorgefertigte Adressetikett verwenden.
Rücksendung per Post nur innerhalb der EU
Schicken Sie uns die GO-Box nur aus EU-Ländern zurück! Rücksendungen aus Nicht-EU-Ländern nehmen wir wegen des hohen Aufwands und unverhältnismäßig hoher Kosten bei der Zollabfertigung nicht an.
Was passiert mit meinem Restguthaben (nur Zahlungsart Pre-Pay)?
Restguthaben bei Pre-Pay-GO-Boxen erhalten Sie zurück:
Haben Sie das Guthaben in bar aufgeladen? Geben Sie uns für die Überweisung Ihre Bankdaten bekannt.
Geben Sie die GO-Box an einer GO-Vertriebsstelle zurück? Sie erhalten Ihr Restguthaben vor Ort in bar.
Haben Sie zuletzt mit einer Karte aufgeladen? Wir erstatten Ihnen das Restguthaben auf diese Karte.
GO-Box tauschen
Holen Sie rechtzeitig eine neue GO-Box
GO-Boxen haben eine gewisse Gültigkeitsdauer und müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit getauscht werden. Der Tausch ist kostenlos.
Wenn sich die Gültigkeitsdauer Ihrer GO-Box dem Ende zuneigt, ertönen beim Durchfahren der Mautportale zwei kurze akustische Signale. Zusätzlich informieren wir Sie im SelfCare-Portal über einen nötigen Tausch der GO-Box.
Eine GO-Box können Sie an jeder GO-Vertriebsstelle tauschen.
Im Pre-Pay-Zahlungsverfahren bleibt beim Tausch der GO-Box das Restguthaben bestehen.
Was ist nach dem Austausch der GO-Box zu beachten?
- Überprüfen Sie die Daten auf Ihren Belegen. Sollten die Daten nicht korrekt sein, lassen Sie sie umgehend an der GO-Vertriebsstelle korrigieren.
- Montieren Sie die GO-Box korrekt.
- Stellen Sie die richtige Achsanzahl ein.
Fragen und Antworten
zum Tausch oder zur Rückgabe der GO-Box
Die GO-Box können Sie so lange nutzen,
- bis die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (5 Jahre im Post-Pay-Verfahren, 2 Jahre im Pre-Pay-Verfahren).
- bis die Garantie abgelaufen ist (5 Jahre).
- bis die Batterie leer ist.
- bis sie defekt ist.
Die GO-Box wird Ihnen mit voreingestellter Gültigkeitsdauer ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer entspricht der Garantiedauer und beträgt 5 Jahre.
Zusätzlich gibt es im Pre-Pay-Verfahren eine Gültigkeitsdauer für das aufgeladene Guthaben: Guthaben ist nach jeder Aufladung 2 Jahre lang gültig.
In beiden Fällen erhalten Sie zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch eine Erinnerung: Die GO-Box gibt beim Durchfahren eines Mautportals ein 2-faches akustisches Signal von sich. Suchen Sie dann bitte mit der GO-Box eine GO-Vertriebsstelle auf.
Haben Sie bei Ihrer GO-Box das Pre-Pay-Zahlungsverfahren gewählt, können Sie
- entweder die Gültigkeit des aufgeladenen Guthabens durch eine neue Aufzahlung verlängern und die GO-Box weiter nutzen
- oder sich den Restbetrag an der GO-Vertriebsstelle auszahlen lassen und die GO-Box zurückgeben.
Ablauf Gültigkeitsdauer: Pre-Pay-Guthaben sind nur zwei Jahre nach der letzten Aufladung gültig. Nach diesen zwei Jahren ist eine Mautabbuchung nicht mehr möglich. Mit einer Aufladung innerhalb von fünf Jahren wird das auf der GO-Box vorhandene Restguthaben wieder gültig (Gesamtguthaben = altes Guthaben + neues Guthaben).
Restguthaben verfällt: Restliches Guthaben verfällt fünf Jahre nach der letzten Aufladung (also drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer) – es sei denn: innerhalb dieses Zeitraums wird erneut Guthaben aufgeladen oder die GO-Box zurückgegeben.