Unser GO-Mautsystem

Mautpflicht

Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse)

Die Benutzung der österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen und Streckenmaut-Abschnitten ist mautpflichtig. Die Bemautung wird durch die Mautordnung geregelt.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Fahrt über die Mautpflicht in Österreich sowie über Handhabung und Funktion der GO-Box.

Lkw, Busse und schwere Wohnmobile zahlen GO-Maut

Mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) müssen Sie fahrleistungsabhängige Maut entrichten. Wir nennen Sie GO-Maut oder auch "Lkw-Maut".

Alle Infos dazu und das SelfCare-Portal finden Sie auf dieser Website.

Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile benötigen eine Vignette oder ein Streckenmaut-Ticket

Mit einem ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen tzGm müssen Sie zeitabhängige Maut entrichten, auch "Pkw-Maut" genannt (Vignette und Streckenmaut).

Dazu finden Sie alle Infos im ASFINAG-Mautshop.

Was Sie benötigen

Sie benötigen ein technisch geeignetes Fahrzeuggerät

Das GO-Mautsystem funktioniert mit Mikrowellentechnologie (DSRC – Dedicated Short Range Communication). Um GO-Maut bezahlen zu können, benötigen Sie ein Fahrzeuggerät (OBU – On-Board-Unit), das für diese Technologie geeignet ist. Ein solches Gerät erhalten Sie an unseren GO-Vertriebsstellen: die GO-Box.

Auch möglich: Nutzen Sie die Toll-Collect-OBU oder Ihr emotach-Fahrzeuggerät.

Auf welchen Strecken zahlen Sie GO-Maut?

Mautpflichtige Strecken

GO-Maut zahlen Sie auf dem gesamten mautpflichtigen Streckennetz in Österreich – auf Autobahnen, Schnellstraßen und Streckenmaut-Abschnitten.

Das Streckennetz ist in viele kleine Mautabschnitte unterteilt. So zahlen Sie GO-Maut nur für die Strecke, die Sie tatsächlich fahren (fahrleistungsabhängige Maut).

Wie hoch die Kosten für einen Abschnitt sind, sehen Sie am besten bei den Tarifen, im Mautkalkulator oder im Mautkalkulator light.

Wie hoch ist die Maut?

Tarifrelevante Merkmale

Die Höhe der Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm hängt ab von:

Infos zu den Tarifen im Detail

Was Sie noch beachten sollten

Nachweispflichtige Tarifmerkmale und Mitwirkungspflicht

Nachweispflichtige Tarifmerkmale

Achten Sie besonders darauf, dass Sie uns bestimmte tarifrelevante Merkmale nachweisen müssen. Dazu haben Sie nach der Anmeldung zum GO-Mautsystem oder nach Änderung von tarifrelevanten Merkmalen 30 Tage Zeit.

Alle Infos zu nachweispflichtigen Tarifmerkmalen finden Sie hier.

Mitwirkungspflicht

Achten Sie besonders auch auf folgende Punkte:

  • Funktioniert die GO-Box (Ihr Fahrzeuggerät)? Ist die GO-Box richtig angebracht? Funktioniert die Kommunikation zwischen Fahrzeuggerät und GO-Mautsystem (Mautbaken)? Auf Signaltöne achten
  • Sind die Daten auf der GO-Box aktuell? Stimmen die auf der GO-Box gespeicherten Daten mit den Angaben auf der Fahrzeugdeklaration überein? GO-Vertriebsstellen
  • Müssen Sie Maut nachzahlen? Maut nachzahlen