Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

Wer die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, muss Ersatzmaut zahlen. Wer auch die Ersatzmaut nicht bezahlt, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 300 und 3.000 Euro.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie

  • die Maut ordnungsgemäß entrichten.
  • nicht oder nur teilweise entrichtete Maut nachzahlen.
  • die Ersatzmaut frist- und ordnungsgemäß bezahlen.

Begleichen Sie die Ersatzmaut unmittelbar nach mündlicher Aufforderung durch die Mautaufsicht vor Ort. Bei einer schriftlichen Aufforderung beträgt die Zahlungsfrist 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Geben Sie bitte bei der Überweisung die korrekte Identifikationsnummer an. Diese finden Sie auf der Ersatzmautforderung. Mit der vollständigen und fristgerechten Bezahlung der Ersatzmaut vermeiden Sie eine Anzeige und das Verwaltungsstrafverfahren. 
Bei Verwaltungsstrafen kontaktiert Sie die für Ihren Fall zuständige Behörde. Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Verwaltungsstrafverfahren immer an die zuständige Behörde.

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Reklamationen zu Ersatzmautforderungen werden gewissenhaft geprüft. Die Zahlungsfrist bleibt jedoch auch bei einer Reklamation unverändert bestehen.

Höhe der Ersatzmaut

Die Höhe der Ersatzmaut richtet sich nach dem Grund der Beanstandung und beträgt beispielsweise

  • 270 Euro, wenn die nachweispflichtigen Tarifmerkmale nicht frist- und ordnungsgemäß nachgewiesen wurden;
  • 270 Euro, wenn die Maut nicht entrichtet wurde (z. B. zu wenig Pre-Pay-Guthaben, fehlende Abbuchungen bei falsch angebrachter GO-Box);
  • 200 Euro, wenn die Maut nur teilweise entrichtet wurde (z. B. zu geringe Achsanzahl eingestellt);
  • 200 Euro, wenn das Kfz-Kennzeichen oder die mitgeführte GO-Box nicht mit den im System gespeicherten Daten übereinstimmen (Fahrzeugdeklaration).

Mautkontrolle

Service- und Kontrollmanagement, Mautaufsicht, Enforcement Center

Automatische Kontrolle

Die automatische Kontrolle erfolgt durch Kontrollkameras, die über den Straßen angebracht sind, oder durch portable Kontrolleinrichtungen, die regelmäßig versetzt werden. Sie überwachen die korrekte Mautentrichtung, ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.

Ergeben sich bei der automatischen Kontrolle Verdachtsmomente, wird ein Bild des betreffenden Fahrzeugs in die Kontrollzentrale der ASFINAG (Enforcement Center) übermittelt und geprüft. Ergibt die Prüfung, dass die Maut korrekt entrichtet wurde, wird das Bildmaterial verworfen. Wurde die Maut jedoch nicht korrekt entrichtet, wird die Mautaufsicht informiert oder die Person, die als Zulassungsbesitzer eingetragen ist, schriftlich zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert.

Kontrolle durch Mautaufsicht 

Die Kontrolle übernimmt die Mautaufsicht: Sie kontrolliert die Einhaltung der Mautpflicht an Verkehrskontrollplätzen sowie auf Parkplätzen, aber auch im fließenden Verkehr. Die Mautaufsicht arbeitet eng mit dem Enforcement Center zusammen. Sie kontrollieren die Maut und stehen zusätzlich beratend, helfend und informierend zur Seite (Erste Hilfe, Unfall- und Stauabsicherung, Nachzahlung Maut, Auskunft etc.).

Befugnisse der Mautaufsicht

Die Mitarbeiter:innen der Mautaufsicht dürfen

  • Kraftfahrzeuglenker:innen durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen anhalten (z. B. durch Blaulicht, Anhaltekelle, Leuchtschrift am Heck des Kontrollfahrzeugs);
  • die Identität des:der Lenker:in und des:der Zulassungsbesitzer:in feststellen;
  • das Fahrzeug, das Fahrzeuggerät (GO-Box) oder die Anbringung der Vignette, den Fahrtenschreiber, den Wegstreckenmesser und das EG-Kontrollgerät überprüfen;
  • Ersatzmaut verlangen und entgegennehmen;
  • Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen an der Weiterfahrt hindern (z. B. Radklammern, Abnahme von Fahrzeugpapieren);
  • Maßnahmen zur Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens setzen und für Behörden eine vorläufige Sicherheitsleistung entgegennehmen.