Maut-Tarif für Busse
Fahrzeugart Bus wird nachweispflichtig
Mit 1. Jänner 2025 wird ein eigener GO-Maut-Tarif für Busse eingeführt: Für Omnibusse werden die Kosten zur Anlastung der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen um 25 Prozent reduziert. Dadurch gibt es künftig einen Tarif für Lkw und Wohnmobile und einen Tarif für Busse.
Anspruch auf den Bustarif haben Omnibusse der Fahrzeugklassen M2 und M3 ab 3,5 t tzGm. Die Fahrzeugklasse ist im Feld J der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Das bedeutet: Die Fahrzeugart Bus wird neben der CO₂- und EURO-Emissionsklasse ein nachweispflichtiges Tarifmerkmal.
Neuerungen bei der Bemautung
Mit 1. Jänner 2025 wird ein eigener GO-Maut-Tarif für Busse eingeführt. Die Fahrzeugart Bus wird nachweispflichtig.
Kein Handlungsbedarf für Großteil der Fahrzeuge
Wenn wir die Zulassungsbescheinigung für den Nachweis der Emissionsklassen für Ihr Fahrzeug bereits haben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf:
- Sie fahren einen Bus? Der Bustarif wird ab 1.1.2025 für Ihr Kennzeichen automatisch berücksichtigt.
- Sie fahren ein Wohnmobil? Fahrzeuge, die aufgrund der Zulassungsbescheinigung als Wohnmobil gelten, werden bis Ende 2024 automatisch auf den Tarif für Lkw und Wohnmobile umgestellt. Durch diese Umstellung wird die GO-Maut für Wohnmobile nicht teurer.
Tipp: Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Zulassungsbescheinigung geschickt haben?
Prüfen Sie im SelfCare-Portal, ob bei Ihrem Fahrzeug Handlungsbedarf besteht. Liegt uns kein Nachweis über die Fahrzeugart vor, erhalten Sie bei Ihrem nächsten Besuch an einer GO-Vertriebsstelle einen Infobeleg („Neu: Fahrzeugart Bus wird 2025 nachweispflichtig“).
Nur durch das Übermitteln einer Kopie der Zulassungsbescheinigung können Sie den richtigen Tarif in Anspruch nehmen.
Anmeldung Wohnmobile ab 1.7.2024
Bereits ab 1.7.2024 werden Wohnmobile nicht mehr der Fahrzeugart Bus, sondern der Fahrzeugart Lkw im GO-Mautsystem zugeordnet.
Beachten Sie, dass die Achsanzahl auf Ihrer GO-Box verstellbar ist. Bei Bussen und Wohnmobilen sind die Achsen des Anhängers jedoch weiterhin nicht zu berücksichtigen.
Vergewissern Sie sich vor, während und nach jeder Fahrt, dass Sie die Achsanzahl richtig eingestellt haben!